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BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: so funktioniert es

Das BAFA fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. In Bayern beträgt der Zuschuss bis zu 1.750 € je Beratung. Entscheidend sind die Voraussetzungen und die richtige Reihenfolge. Dieser Beitrag erklärt, wer gefördert wird, was gefördert wird und wie der Weg vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis aussieht.

24.10.2026 · 6 Min · Von Alexander Hanke-Mellby

Gläserner Besprechungspavillon mit Tisch und Unterlagen am nächtlichen See, darüber Polarlicht
Bild: Feuerpfeil

Das Programm im Überblick

Grundlage ist das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Gefördert wird je Beratung ein Anteil der Bemessungsgrundlage von 3.500 € netto. Feuerpfeil ist beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert. Unsere Beratungen können in diesem Programm bezuschusst werden.

Was gefördert wird

Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bei uns sind das typischerweise diese Themen:

  • Digitalisierungs- und Prozessberatung: Abläufe prüfen und vereinfachen.
  • Marketing- und Kommunikationsstrategie: Ziele, Zielgruppen und Kanäle ordnen. Mehr dazu unter Marketingstrategie.
  • Einführung von KI im Betrieb: Wo KI trägt und wie die Einführung gelingt. Mehr dazu unter KI-Beratung.
  • Datenschutz und Organisation.

Eine Beratung umfasst höchstens fünf Tage. Bei uns sind es typischerweise drei Tage, davon zwei vor Ort bei Ihnen. Alexander Hanke-Mellby führt die Beratungen als BAFA-Berater selbst durch.

Wählen Sie ein Thema, bei dem eine konkrete Entscheidung ansteht. Das kann die Frage sein, welche Abläufe sich digitalisieren lassen, wie Sie neue Kunden gewinnen oder ob KI in Ihrem Betrieb trägt. Je klarer die Frage, desto nützlicher das Ergebnis. Am Ende steht ein Bericht, mit dem Sie weiterarbeiten können.

Weil bis zu fünf Beratungen je Unternehmen gefördert werden, höchstens zwei im Jahr, lohnt sich ein Blick auf die Reihenfolge. Viele Themen bauen aufeinander auf. Eine Prozessberatung kann zum Beispiel die Grundlage für eine spätere Beratung zur Einführung von KI sein.

Wer antragsberechtigt ist

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Diese Voraussetzungen gelten:

  • Kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
  • Der Antrag wird vor Beginn der Beratung gestellt.
  • Antragsteller ist Ihr Unternehmen, nicht die Agentur. Mit Vollmacht übernehmen wir die Abwicklung.
  • Höchstens fünf geförderte Beratungen je Unternehmen, höchstens zwei im Jahr.
  • Nicht antragsberechtigt sind beratend tätige Unternehmen.

Auch Praxen und Kanzleien sind kleine Unternehmen im Sinne des Programms, sofern sie nicht selbst beratend tätig sind. Wenn Sie gerade gegründet haben, prüfen wir gern, ob und wie Ihre Beratung gefördert werden kann. Eine Zusage über die Bedingungen können wir vorab nicht geben.

Die Förderung in Zahlen

  • Bemessungsgrundlage: 3.500 € netto je Beratung.
  • Bayern und alte Bundesländer: 50 Prozent Zuschuss, also bis zu 1.750 €.
  • Neue Bundesländer: 80 Prozent Zuschuss, also bis zu 2.800 €.

Ein Beispiel für Bayern: Bei Beratungskosten von 3.500 € netto beträgt der Zuschuss 1.750 €. Ihr Eigenanteil liegt dann bei 1.750 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert.

In den neuen Bundesländern sieht dieselbe Rechnung so aus: Bei Beratungskosten von 3.500 € netto beträgt der Zuschuss 2.800 €, der Eigenanteil liegt bei 700 € zuzüglich Umsatzsteuer. Gefördert wird immer ein Anteil der Bemessungsgrundlage. Der Zuschuss ist damit auf 1.750 € beziehungsweise 2.800 € je Beratung begrenzt.

Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle nach der Beratung anhand der eingereichten Unterlagen. Rechnen Sie Ihren Eigenanteil und die Umsatzsteuer deshalb von Anfang an in Ihr Budget ein.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist festgelegt. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratung gestellt sein. So läuft es bei uns ab:

  1. Erstgespräch: Wir klären, ob Ihr Thema und Ihr Unternehmen in das Programm passen.
  2. Antrag: Ihr Unternehmen stellt den Antrag, zwingend vor Beginn der Beratung. Wir bereiten alles vor und können mit Vollmacht die Abwicklung übernehmen.
  3. Beratung: Erst nach der Antragstellung beginnen wir die Beratung, typischerweise an drei Tagen, davon zwei vor Ort.
  4. Nachweis: Nach Abschluss folgt der Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Erklärungen. Wir liefern Bericht und Unterlagen.
  5. Entscheidung: Die Bewilligungsstelle entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen über den Zuschuss.

Für das Erstgespräch hilft eine kurze Vorbereitung. Notieren Sie, welche Frage Sie klären wollen, wer im Unternehmen an der Beratung teilnimmt und in welchem Zeitraum sie stattfinden soll. Planen Sie zwischen Antrag und erstem Beratungstag genug Puffer ein. So beginnt die Beratung erst, wenn der Antrag sicher gestellt ist.

Während der Beratung arbeiten wir mit Ihnen an Ihren Abläufen und Zahlen. Die Tage vor Ort nutzen wir für Gespräche mit Geschäftsführung und Beteiligten. Danach fassen wir die Ergebnisse und Empfehlungen im Beratungsbericht zusammen.

Nach der Beratung: der Verwendungsnachweis

Mit dem letzten Beratungstag ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Für den Zuschuss braucht die Bewilligungsstelle den Verwendungsnachweis. Dazu gehören diese Unterlagen:

  • der unterschriebene Beratungsbericht,
  • die Charta-Erklärung,
  • die Erklärungen zu EU-KMU und De-minimis,
  • der ESF-Fragebogen.

Den Beratungsbericht und die Unterlagen liefern wir. Planen Sie auf Ihrer Seite Zeit für Unterschriften und Erklärungen ein, damit der Nachweis vollständig eingereicht werden kann.

Typische Fehler

  • Beratung vor dem Antrag beginnen: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratung gestellt sein. Achten Sie darauf, dass vorher kein Beratungstag stattfindet.
  • Umsatzsteuer vergessen: Gefördert wird ein Anteil der Nettokosten. Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert.
  • Falscher Antragsteller: Den Antrag stellt das beratene Unternehmen. Wir können ihn mit Vollmacht abwickeln, Antragsteller bleibt Ihr Unternehmen.
  • Fest mit dem Zuschuss rechnen: Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle nach der Beratung. Eine Bewilligungszusage gibt es vorab nicht.
  • Unklares Thema: Eine Beratung ohne konkrete Frage liefert allgemeine Empfehlungen. Legen Sie vorher fest, welche Entscheidung Sie danach treffen wollen.

Hinweis

Wir leisten keine Rechts- oder Fördermittelberatung und geben keine Bewilligungszusage. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle nach der Beratung anhand der eingereichten Unterlagen.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Bemessungsgrundlage beträgt 3.500 € netto je Beratung. Der Zuschuss liegt bei 50 Prozent, also bis zu 1.750 €, in Bayern und den alten Bundesländern und bei 80 Prozent, also bis zu 2.800 €, in den neuen Bundesländern.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Zwingend vor Beginn der Beratung. Erst danach darf der erste Beratungstag stattfinden.

Wer stellt den Antrag?

Das beratene Unternehmen stellt den Antrag. Mit einer Vollmacht übernehmen wir die Abwicklung für Sie.

Können wir mehrere Beratungen fördern lassen?

Ja, bis zu fünf je Unternehmen, höchstens zwei im Jahr.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Dann entscheiden Sie, ob die Beratung ohne Förderung stattfindet. Eine Verpflichtung entsteht nicht.

Förderung im Erstgespräch prüfen

Ob Ihr Unternehmen und Ihr Thema in das Programm passen, klären wir im Erstgespräch. Alle Eckdaten finden Sie auf der Seite Förderung, unsere Beratungsthemen unter Beratung.