Beratung
Beratung, die der Staat mitbezahlt
Das BAFA fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 1.750 € je Beratung. Wir sind beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert und begleiten Sie durch Antrag und Nachweis.
Die Förderung in Zahlen
Grundlage ist das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Gefördert wird je Beratung ein Anteil der Bemessungsgrundlage von 3.500 € netto.
- 3.500 €
- Bemessungsgrundlage je Beratung, netto
- bis 1.750 €
- Zuschuss, 50 Prozent, in Bayern und den alten Bundesländern
- bis 2.800 €
- Zuschuss, 80 Prozent, in den neuen Bundesländern
Was gefördert wird
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bei uns sind das typischerweise: Digitalisierungs- und Prozessberatung, Marketing- und Kommunikationsstrategie, Einführung von KI im Betrieb, Datenschutz und Organisation.
Eine Beratung umfasst höchstens fünf Tage. Bei uns sind es typischerweise drei Tage, davon zwei vor Ort. Alexander Hanke-Mellby führt die Beratungen als BAFA-Berater selbst durch.
Beispiel für Bayern: Bei Beratungskosten von 3.500 € netto beträgt der Zuschuss 1.750 €. Ihr Eigenanteil liegt bei 1.750 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert.
Voraussetzungen
- Kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Antrag vor Beginn der Beratung
- Antragsteller ist Ihr Unternehmen, nicht die Agentur; mit Vollmacht übernehmen wir die Abwicklung
- Höchstens fünf geförderte Beratungen je Unternehmen, höchstens zwei im Jahr
- Nicht antragsberechtigt sind beratend tätige Unternehmen
So läuft es ab
01
Erstgespräch
Wir klären, ob Ihr Thema und Ihr Unternehmen in das Programm passen.
02
Antrag
Ihr Unternehmen stellt den Antrag, zwingend vor Beginn der Beratung. Wir bereiten alles vor und können mit Vollmacht die Abwicklung übernehmen.
03
Beratung
Erst nach der Antragstellung beginnen wir die Beratung, typischerweise an drei Tagen, davon zwei vor Ort.
04
Nachweis
Nach Abschluss folgt der Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Erklärungen. Wir liefern Bericht und Unterlagen.
Gerade gegründet?
Wir prüfen gern, ob und wie Ihre Beratung gefördert werden kann.

Ihr Ansprechpartner für die BAFA-Förderung
Alexander Hanke-Mellby
Ihr BAFA-Berater
Er führt die Beratungen selbst durch und begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.
Mehr über AlexanderWir leisten keine Rechts- oder Fördermittelberatung und geben keine Bewilligungszusage. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle nach der Beratung anhand der eingereichten Unterlagen.
Häufige Fragen
Ja, Feuerpfeil ist beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert. Unsere Beratungen können im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden. Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, klären wir im Erstgespräch.
Die Bemessungsgrundlage beträgt 3.500 € netto je Beratung. Der Zuschuss liegt bei 50 Prozent, also bis zu 1.750 €, in Bayern und den alten Bundesländern und bei 80 Prozent, also bis zu 2.800 €, in den neuen Bundesländern.
Ein Beispiel für Bayern: Bei Beratungskosten von 3.500 € netto beträgt der Zuschuss 1.750 €. Ihr Eigenanteil liegt dann bei 1.750 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert.
Das beratene Unternehmen stellt den Antrag. Mit einer Vollmacht übernehmen wir die Abwicklung für Sie.
Zwingend vor Beginn der Beratung. Wir klären im Erstgespräch, wann Sie den Antrag stellen, und bereiten ihn mit Ihnen vor.
Gerade gegründet? Wir prüfen gern, ob und wie Ihre Beratung gefördert werden kann. Eine Zusage über die Bedingungen können wir vorab nicht geben.
Eine Beratung umfasst höchstens fünf Tage. Bei uns sind es typischerweise drei Tage, davon zwei vor Ort bei Ihnen.
Dann entscheiden Sie, ob die Beratung ohne Förderung stattfindet. Eine Verpflichtung entsteht nicht.
Ja, bis zu fünf je Unternehmen, höchstens zwei im Jahr.
Ja, Praxen und Kanzleien sind kleine Unternehmen im Sinne des Programms, sofern sie nicht selbst beratend tätig sind.

