KI-Akademie Oberfranken

Die Pflicht zur KI-Kompetenz. Praktisch erfüllt

Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Beteiligten sie verstehen. Der Workshop macht daraus einen nützlichen Tag statt einer Pflichtübung.

Was das Gesetz verlangt

Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit Februar 2025, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Das gilt auch, wenn Sie nur fertige Werkzeuge wie ChatGPT oder Copilot nutzen. Ein bestimmtes Niveau oder eine Prüfung schreibt die Verordnung nicht vor; verlangt sind angemessene Maßnahmen und ihre Dokumentation.

Keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt ein Anwalt oder Ihr Verband.

Der Workshop-Tag

01

Grundlagen

Wie die Werkzeuge arbeiten, was sie können, wo sie irren.

02

Praxis

Jede Person löst eigene Aufgaben: Text, Auswertung, Recherche, Kommunikation.

03

Regeln

Welche Daten dürfen wohin, wer prüft Ergebnisse, wie wird gekennzeichnet. Passend zu Ihrer Branche.

04

Nachweis

Teilnahmebestätigung, Unterlagen, Regelwerk auf einer Seite für Ihre Dokumentation.

Häufige Fragen

Wenn Sie KI einsetzen: im Kern ja. Artikel 4 verlangt seit Februar 2025 Maßnahmen zur KI-Kompetenz, auch bei reiner Nutzung fertiger Werkzeuge. Ein eigenes Bußgeld ist nicht vorgesehen, eine Bemühens- und Dokumentationspflicht schon.

Der Workshop ist die übliche und wirksamste Maßnahme, und Sie bekommen die Unterlagen, um ihn zu belegen. Eine Garantie kann niemand geben, weil die Verordnung kein Niveau vorschreibt.

Die Verordnung erlaubt, nach Kontext und Vorkenntnissen zu unterscheiden. Wer täglich Mandantendaten in ein Werkzeug gibt, braucht mehr als wer gelegentlich einen Text umformulieren lässt.

Ja, soweit sie in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Entweder mit in den Workshop oder eine schriftliche Regelung.

Bis zwölf Personen je Workshop.

Beides; vor Ort empfehlen wir für Teams.